Abstellanlagen

Berliner Bauordnung

Nach § 50 Berliner Bauordnung (neu ab 01.02.2006) sind bei Um- und Neubauten für zusätzlich zu erwartenden Radverkehr die notwendigen Abstellanlagen möglichst auf dem Grundstück zu errichten. Wichtig für die typische Bebauung in der Innenstadt: Die Abstellanlagen z.B. für Geschäfte können – je nach Situation – auch auf dem öffentlichen Straßenland (Bürgersteig oder Fahrbahn) errichtet werden. Alternativ kann eine Ablösesumme an die Behörde gezahlt werden, die dann die Stellplätze errichten lässt.

Abstellanlagen.pdf

 

Fahrradabstellanlagen auf der Straße aufstellen

Gewerbetreibende haben in Berlin die Möglichkeit, einen mobilen Fahrradständer auf der Straße aufzustellen. Hierfür ist beim zuständigen Bezirksamt ein Antrag auf Sondernutzung des Straßenraums zu stellen, die Gebühren dafür sind nach Standort differenziert. Einige Bezirke haben entsprechende Formulare im Netz.
 

Fahrradständer aufbauen

Für öffentlich zugängliche Fahrradabstellanlagen empfiehlt der ADFC den so genannten Kreuzberger Bügel oder andere fest im Boden verankerte Abstellanlagen, die es erlauben, Fahrräder verschiedener Größe sicher an Rahmen, Vorder- oder Hinterrad anzuschließen.

Eine Liste der Hersteller solcher Abstellanlagen kann hier heruntergeladen werden. Bei größeren Projekten können wir auch Beratung anbieten. Bei Interesse schauen Sie doch im Laden des ADFC Berlin vorbei – dort halten wir einen Ordner mit Prospekten mehrerer Hersteller bereit. Je nach Einsatzzweck finden Sie so die richtige Abstellanlage, den richtigen Fahrradständer.

 

56.200 Quadratmeter Alexa - null Fahrradabstellanlagen

Berlin, 18. September 2007

Berliner Bauordnung fordert 188 Fahrradbügel

In der vergangenen Woche öffnete das neue Einkaufszentrum Alexa am Berliner Alexanderplatz. Während 1.600 Kfz-Stellplätze in einem Parkhaus - rechtzeitig fertiggestellt - weitgehend leer stehen, suchen Fahrradfahrer die von der Berliner Bauordnung geforderten 188 Fahrradbügel für 376 Fahrräder (1 Stellplatz pro 150 Quadratmeter) bisher vergeblich.

Tatsächlich zählte der ADFC nach der Eröffnung täglich mehr als 500 gleichzeitig abgestellte Fahrräder rund um die Alexa - ohne Abstellanlagen und ohne Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen als Diebstahlschutz.

 

Alexa - wie es weiter ging

November 2007 

Die Abstellanlagen kamen dann doch - mit etwas Verspätung. Kurz vorher konnte der ADFC Berlin mit dem Bauunternehmer sprechen und darauf hinweisen, dass die Mehrheit der Bügel gut zugänglich am Haupteingang zur Verfügung stehen muss. Leider war der Platz bereits geplant: Am Haupteingang zum Alexanderplatz sind nun 82 Plätze zu finden, sehr eng gestellt und meist überfüllt. Am wenig benutzten hinteren Eingang des riesigen Komplexes stehen dann weitere 32 Bügel (64 Plätze), die auch zu Geschäftszeiten meist leer sind.

Der Stellplatznachweis des Architekten gegenüber dem Bauaufsichtsamt Mitte (Berechnung der Anzahl, Teil der Baugenehmigung) liegt dem ADFC Berlin vor. Sie ist unseres Erachtens fehlerhaft - das Bauaufsichtsamt erlaubte eine doppelte Reduktion, ohne eine Rechtsgrundlage zu vermerken. Gründe für eine "weitere Reduktion" in einem "begründeten Einzelfall" (AV Stellplätze von 1997) liegen nicht vor, die Situation wurde offensichtlich falsch eingeschätzt. 

Das Bauprojekt ist damit ein Beispiel für die wachsende Bedeutung des Fahrradverkehrs in dicht benutzten Innenstädten - und ein Negativbeispiel dafür, dass die Einbindung des Fahrradparkens in die Bauplanung noch immer ganz zum Schluss, als lästiges Erfüllen einer Rechtspflicht, erfolgt.

 


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Titel Radzeit 01/2010

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