Mit dem Luftreinhalteplan die Verkehrswende in Berlin mutig angehen

abgegrenzter Radstreifen

Mit dem Entwurf für den Luftreinhalteplan bemüht sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die immer wieder überschrittenen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide in Zukunft in Berlin einzuhalten.

Die im Entwurf für den Luftreinhalteplan dargestellten Maßnahmen im Handlungsfeld Verkehr gehen in die richtige Richtung, sind allerdings nicht konsequent genug formuliert und werden nicht für das notwendige Umsetzungstempo sorgen.

Die wirksamste Maßnahme zur Reduktion von verkehrsbedingten Luftschadstoffen bleibt immer noch die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Hierzu fehlen viele Maßnahmen.

Der ADFC Berlin hat zum Entwurf für den Luftreinhalteplan ausführlich Stellung genommen und eine Reihe von detaillierten Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Wir fassen hier wesentliche Aussagen zusammen:

  1. Nach dem Mobilitätsgesetz § 43 muss an allen Hauptverkehrsstraßen eine sichere Radverkehrsanlage gebaut werden. Dies geht auch aufgrund der notwendigen baulichen Maßnahmen aktuell viel zu langsam voran. Mit der kurzfristigen Errichtung von temporären, sicheren Radverkehrsanlagen können kurzfristig durch eine Verlagerung vom Kfz-Verkehr auf den Radverkehr die Luftschadstoffe deutlich reduziert werden und ggf. Kfz-Fahrverbote vermieden werden.
  2. Die großflächige Parkraumbewirtschaftung leistet einen großen Beitrag zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte durch den resultierenden signifikanten Rückgang des Pkw-Verkehrs im gesamten Straßennetz Berlins. Wir begrüßen die vorgesehene Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung. Allerdings sollte die Ausweitung nicht den Bezirken überlassen werden, sondern wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, durch eine zentrale Steuerung der Senatsverwaltung erfolgen. Die Parkraumbewirtschaftung soll flächendeckend zu 100 % im S-Bahnring bis 2020 erfolgen. Für ausgewählte Gebiete außerhalb des S-Bahnrings soll ebenfalls eine Parkraumbewirtschaftung bis 2021 eingeführt werden.
  3. Zur notwendigen Reduktion der Pkw zur Erreichung der Luftqualitätsgrenzwerte muss die Anzahl der Autoparkplätze im öffentlichen Raum reduziert werden. Der durch die Reduzierung von Parkflächen zurückgewonnene Raum kann für andere Nutzungsformen (Aufenthaltsräume, Fußverkehr, Radverkehrsanlagen …) sinnvoll eingesetzt werden und ist Voraussetzung für die Stärkung des Umweltverbundes.
  4. Eine stadt- bzw. menschenverträgliche Geschwindigkeit ist Tempo 30 innerorts. Diese Höchstgeschwindigkeit sollte von daher nicht nur im Nebenstraßennetz, sondern auch auf allen Hauptstraßen Berlins gelten. Bei dieser Geschwindigkeit ist sowohl die Verringerung von Emissionen als auch die Verkehrssicherheit am größten.