Berlin, 20. Februar 2008
Diskussion der Petition im Deutschen Bundestag mit deutlicher Klarstellung des zuständigen Staatssekretärs
Die von rund 17.000 Bundesbürgern mitgezeichnete und die damit zu diesem Zeitpunkt am stärksten unterstützte Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht wurde am Montag dieser Woche im Deutschen Bundestag diskutiert.
Neben dieser wurden in einer gut dreistündigen Sitzung des Petitionsausschusses sieben weitere Petitionen zum Thema Verkehrsrecht behandelt. Der Wortlaut der Sitzung ist jetzt auf Video on Demand im Internet abrufbar. Die endgültigen Entscheidungen zu allen Petitionen werden in einer späteren nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.
Viel Verständnis für Lkw-Fahrer, meist Unverständnis für Fahrradfahrer
Vertreter aller Fraktionen äußerten viel Verständnis für die Sorgen von Lkw-Fahrern, die zehntausende zusätzlicher Parkplätze an Autobahnen in einer Petition auf Kosten der Steuerzahler forderten.
Offensichtlich weniger Verständnis hatten die Bundestagsabgeordneten für die Sorgen von Fahrradfahrern: "Beabsichtigen Sie tatsächlich den Fahrradfahrer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern soweit zu privilegieren, dass er frei wählen darf, wo er fährt und alle anderen nicht?", fragt die Abgeordnete Heidrun Bluhm (Die Linke).
Benutzungspflicht ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung
Überraschend deutlich fiel dagegen eine Klarstellung des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Ulrich Kasparick (SPD), aus: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht." Nach Auffassung Kasparicks sind die Länder seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 in den vergangenen zehn Jahren offensichtlich nicht in der Lage gewesen, Bundesrecht ausreichend zu verstehen und anzuwenden.
Im Wortlaut sagte Kasparick zur Benutzungspflicht: "Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt, eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht, so dass der Radfahrer auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der anderen Spur."
Neue Fahrradakademie soll Städte und Stadtplaner schulen
"Weil es genau um diesen Punkt Unklarheiten immer noch gibt, insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt, wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie, die Stadtplanern helfen soll, durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch, mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre, mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen, so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen."
Radwegbenutzungspflicht darf nur im Einzelfall geprüft und angeordnet werden
"Das ist mir wichtig, das in dieser Runde noch einmal zu sagen: Die Straßenverkehrsordnung sagt, die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt, ich stell' da mal ein blaues Schild hin."
Zunehmende Klagen von Fahrradfahrern vor Verwaltungsgerichten
"Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, dass wir beobachten können, dass der eine oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht und sagt, ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist. Und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben."
Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen
"Also deswegen sage ich nochmal, was ist Sache des Bundesgesetzgebers? Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer und die müssen dafür sorgen im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen, wie machen wir denn den Radverkehr am Alex. Sondern es ist Sache der Stadt Berlin."
Kasparick sieht daher keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung
"Und deswegen sage ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen, wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt, der Bundesgesetzgeber, und hat gesagt, ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass es wirklich erforderlich ist und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten."



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