Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen (§ 45 Abs. 9 StVO).
Geltendes Recht endlich umsetzen
Die Verkehrslenkung Berlin (SenStadt-VLB) ist gefordert, geltendes Recht endlich konsequent umzusetzen und die Benutzungspflicht von baulichen Radwegen dort "abzuordnen", wo sie nicht durch besondere Gründe gerechtfertigt ist.
Pressemitteilung des ADFC vom 18. November 2010: Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall



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