Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Bauordnung von 2006 ist die dazugehörige „Verordnung über die Höhe der Ablösebeträge für Fahrradabstellmöglichkeiten“ im Herbst 2008 in Kraft getreten. Mit dem kurzen Text wurde endlich ein überfälliges Regelungsdefizit beendet.
Seit 1985 (!) gibt es in der Bauordnung die Verpflichtung, bei Bauvorhaben Stellplätze für Fahrräder zu bauen – i.d.R. auf dem Baugrundstück selbst. Besonders in der Innenstadt jedoch ist dies häufig problematisch, da die Häuser hier direkt ans öffentliche Straßenland (Bürgersteig) grenzen. Stellplätze für die Kundschaft eines Ladens wären im Hinterhof fehl am Platz. Von nun an müssen Fahrradstellpältze, die wegen einer besonderen städtebaulichen Situation nicht zu realisieren sind, nicht vom Bauherrn widersinnig im Hof (oder in einer Tiefgarage) errichtet werden, sondern können durch Zahlung eines Geldbetrags an die Stadt abgelöst werden. Für Grundstücke innerhalb des S-Bahn-Rings gilt ein Satz von 500 € pro abzulösendem Stellplatz, außerhalb des S-Bahn-Rings werden 250 € veranschlagt.
Die Ablösebeträge sollen zweckgebunden – d.h. zum Herstellen von Stellplätzen – verwendet werden. Nach Auskunft des Senats werden die Zahlungen an die Bezirke geleistet, welche die Bedürfnisse vor Ort am besten kennen.
Vorreiter dieser Idee ist übrigens Hamburg, das diese Methode schon 2005 in der Hamburger Bauordnung verankerte. Dort gelten für die Innenstadt 1000 €, für den übrigen Bereich 600 €.



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