Personal der Bezirksverwaltungen und der Polizei

Die Umsetzung der Radverkehrsstrategie erfordert auch die Stärkung des Personals in den Bezirken und bei der Polizei:

  1. Zunächst sind die in der Radverkehrsstrategie zugesagten Ingenieursstellen für die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter (eine Vollzeitstelle pro Bezirk) zu schaffen und umgehend zu besetzen.
  2. Bei der Polizei Berlin ist für jede Polizeidirektion eine aus jeweils mindestens zehn Vollzeitkräften bestehende feste Sondereinheit „Fahrradstaffel“ einzurichten, die zu gleichen Anteilen Kontrollen des Radverkehrs zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer (z.B. bei falscher Fahrbahnnutzung oder Missachtung der Lichtsignalregelung), Maßnahmen für die Freihaltung der Radverkehrsanlagen von Kraftfahrzeugen (insbesondere durch konsequentes Abschleppen von Falschparkern) und Präventionsmaßnahmen orientiert an den Hauptunfallursachen durchführt.
  3. In gleicher Weise und gleichem Umfang sind von den bezirklichen Ordnungsämtern weitere Sondereinheiten zu bilden, so dass insgesamt mindestens 10 Ordnungskräfte pro Bezirk für diese Aufgaben verfügbar sind und dadurch ganztägig und an mehreren Orten gleichzeitig ein höheres Maß an Regelakzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer sichergestellt wird.
  4. Die aus Bußgeldbescheiden von Polizei und Ordnungsamt eingeforderten Gelder verbleiben derzeit nicht in den Bezirken, sondern gehen an den Senat. Als Anreiz zur Erhöhung der Einnahmen durch Kontrollen fordert der ADFC den Verbleib der Gelder in den Bezirken.