Abstellanlagen

Fahrradparkplätze - Platzbedarf, Einbau, Kosten

start_6cmFehlen bei Ihrem Wohnhaus oder am Arbeitsplatz Fahrrad-Parkplätze? Machen Sie Ihrem Vermieter oder Arbeitgeber doch einen Vorschlag! Im Folgenden finden Sie dazu einige Anregungen und Informationen.
Auch Inhaber kleiner Läden, die ihren Kunden Bügel anbieten möchten, damit diese Ihr Rad nicht an das Schaufenster anlehnen, sollten weiterlesen …
Weiterlesen...
 

Leitfaden Fahrradparken

BildLeitfadenIm Rahmen des EU-Projektes Spicycles wurde ein Leitfaden zum Fahrradparken entwickelt und am 2. April 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Leitfaden stellt die gesetzlichen Anforderungen dar, gibt Tipps zur baulichen Ausführung und zu möglichen Abstellanlagenmodellen (Klassenprimus ist hier weiterhin der Anlehnbügel, neu angedacht ist ein mobiler Bügel im Stil eines Anlehnbügels) und listet die Hersteller von Fahrradabstellanlagen auf.
Download Leitfaden Fahrradparken (6,44 MB)

 

Ablöse-Verordnung in Kraft getreten

IMG_5823Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Bauordnung von 2006 ist die dazugehörige „Verordnung über die Höhe der Ablösebeträge für Fahrradabstellmöglichkeiten“ im Herbst 2008 in Kraft getreten. Mit dem kurzen Text wurde endlich ein überfälliges Regelungsdefizit beendet.
Weiterlesen...
 

Berliner Bauordnung

Nach § 50 Berliner Bauordnung (neu ab 01.02.2006) sind bei Um- und Neubauten für zusätzlich zu erwartenden Radverkehr die notwendigen Abstellanlagen möglichst auf dem Grundstück zu errichten. Wichtig für die typische Bebauung in der Innenstadt: Die Abstellanlagen z.B. für Geschäfte können – je nach Situation – auch auf dem öffentlichen Straßenland (Bürgersteig oder Fahrbahn) errichtet werden. Alternativ kann eine Ablösesumme an die Behörde gezahlt werden, die dann die Stellplätze errichten lässt.
 

Fahrradabstellanlagen auf der Straße

Gewerbetreibende haben in Berlin die Möglichkeit, einen mobilen Fahrradständer auf der Straße aufzustellen. Hierfür ist beim zuständigen Bezirksamt ein Antrag auf Sondernutzung des Straßenraums zu stellen, die Gebühren dafür sind nach Standort differenziert. Einige Bezirke haben entsprechende Formulare im Netz.
 

Neue Ausführungsvorschriften zur Bauordnung

Mit dem Jahreswechsel 2007/2008 sind die Ausführungsvorschriften zu § 50 der Bauordnung für Berlin über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder - kurz AV Stellplätze - in Kraft getreten.

Damit ist etwa 1 1/2 Jahre, nachdem die Bauordnung selbst novelliert worden ist, endlich auch die für die Verwaltung notwendige Praxisanleitung erlassen worden.

Weiterlesen...
 


BeitrittsJPG

BuchladenButton

RadZeit-0410-Titel_klein

Titelseite_RadTouren2010_klein

kreisfahrt_2010_2

Sicher_Radfahren_1

HC-Anzeige-Button-A

Der   Fahrradroutenplaner für Berlin


Anmeldung ADFC-Mitglieder