Straßenverkehrsordnung (StVO)

Radfahren auf Fahrbahn ist Regelfall

Regensburg, 4. November 2009

Der ADFC e.V. teilt in einer Pressemeldung mit:
Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt und bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der örtliche Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), setzte sich mit Unterstützung des ADFC Bayern in zweiter Instanz gegen die Stadt Regensburg durch, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege von der Benutzungspflicht befreien muss.
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StVO-Novelle

Berlin, 1. September 2009

Zum 1. September 2009 tritt die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.

Die Novelle der StVO sieht Möglichkeiten zur verbesserten Radverkehrsförderung vor.

Radfahrstreifen und Radweg gleichgestellt
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn beispielsweise wird dem Radweg auf dem Bürgersteig gleichgestellt. Damit kann vor Ort entschieden werden, welche Art der Radverkehrsführung am sichersten ist. Die Verkehrsplanung kann den Bedürfnissen des Radverkehrs nach besserer Sichtbarkeit und geradlinigen Linienführung gerecht werden und verstärkt Radfahrstreifen umsetzen.
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