Baustellen-Ausschilderung: Die Rüpelradlermaschine

Ithumb_baustelle-htw-treskowallee-600x400mmer wieder geraten Fußgänger und Radfahrer aneinander -  meistens dort, wo sie auf dieselbe Verkehrsfläche gezwungen werden, obwohl dort zu wenig Platz ist. Ein besonderes Problem scheinen hierbei Baustellen zu sein. Grundsätzlich wird die Beschilderung vor Beginn von Bauarbeiten mit den Straßenverkehrsbehörden abgestimmt. Während des Baugeschehens werden dann aber manchmal Entscheidungen von den ausführenden Unternehmen selbst getroffen, die mit einer gefahrlosen Wegeführung nichts mehr zu tun haben.

Ein kleines, aber gefährliches Beispiel ist gerade in der Treskowallee zwischen Hochschule für Wirtschaft und Technik und U-/Tram-Haltestelle Tierpark zu sehen. Ein stark frequentierter Weg, auf dem Fußgänger und Radfahrer (auch gegen die Fahrtrichtung) in beide Richtungen strömen. Von der U-Bahnstation kommend ist kein Radweg ausgeschildert, zumal hier an der Ecke zur Sewanstraße eine große Baustelle eingerichtet ist, die den gesamten Fußverkehr zwischen Absperrungen leitet. Auf der Straße am Tierpark und Treskowallee fahrend, taucht hier an einer kleinen Baustelle mitten auf der Strecke rechts auf dem Gehweg plötzlich ein Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) auf: Benutzungspflicht. Wenn man dem folgen will, bremst man ab, fährt über eine alt abgesenkte Bordsteinkante auf diesen gemeinsamen Fuß- und Radweg und findet sich dort in einer schmalen Schleuse folgerichtig zusammen mit den Fußgängern wieder. Eine solche Führung verstößt klar gegen die entsprechende Regel der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Dort heisst es:

"Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten."

Was bedeutet diese Baustellenausschilderung in der Praxis?

1. Der Fahrbahnradler muss abbremsen und sich seitlich auf den Gehweg begeben. Tut er dies nicht, verhält er sich ordnungswidrig. Ausserdem riskiert er, von KFZ mit der Motorhaube oder der Hupe belehrt zu werden. Aus Autofahrersicht ist das blaue Zeichen 240 mit der Benutzungspflicht entscheidend für die Wahrnehmung des regelbrechenden Radfahrers, die Gehwegsituation nimmt er nicht wahr.

2. Radfahrer, die bis dahin ordnungswidrig (aber zahlreich) auf dem Gehweg unterwegs waren, bekommen plötzlich signalisiert, dass sie an dieser engen Stelle ein Benutzungsrecht haben. Sie werden sich über die Fußgänger, die ihnen keinen Platz machen ärgern, obwohl sie sich an den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen zu orientieren haben und auf die Fußgänger nach wie vor Rücksicht nehmen müssten.

3. Fußgänger sollen den begrenzten Platz nun vernunftwidrig aber ordnungsgemäß mit Radfahrern teilen, die ihnen nunmehr guten Gewissens fahrenderweise entgegenkommen oder sie von hinten anklingeln, wo diese zuvor mit dem Bewusstsein des ordnungswidrigen Verhaltens vielleicht geschoben hätten oder im Schritttempo gefahren wären.

Dieses Zeichen hat mithin KEINEN positiven Effekt für die Verkehrssicherheit oder für den Verkehrsfluß. Es steht dort gänzlich unmotiviert und ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Was tut man in einer solchen Situation? Anruf beim Ordnungsamt: Nicht zuständig, Straßenverkehrsbehörde, Nicht zuständig, VLB (die Treskowallee ist eine Straße in der Verantwortung der Verkehrslenkung Berlin). Schreiben und Anruf bleiben zunächst ohne Ergebnis. Polizei: Verweis darauf, dass man an der Stelle ja auch möglicherweise als Radfahrer sicherer auf dem Gehweg fährt (... und als Fußgänger?), Angebot, die Situation über den zuständigen Polizei-Abschnitt prüfen zu lassen. Nach kurzer Zeit von dort ein Rückruf und die Zusage, hier tätig zu werden.

Update: Nun denn, versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen: Nach der behördlichen Wochenendpause ist das Schild abgebaut und etwas später meldet sich auch noch die VLB hierzu. Vielen Dank, besonders im Namen der Fußgänger!

 

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