Neu: Parkspuren mit Fahrradsymbol!

In Berlin wird dem Rad immer mehr Raum gegeben, seit einigen Jahren verstärkt in Form von Radspuren auch auf Kosten des Pkw-Verkehrs. Das ist eine wunderbare Entwicklung, die der ADFC sehr unterstützt. Radspuren erlauben ein schnelles Fortkommen entlang der durchgängigen Hauptverbindungsachsen, sie lassen den Radverkehr im Sichtbereich der Autofahrer ablaufen. Das erhöht die Sicherheit gerade bei Rechtsabbiegevorgängen, die sonst häufig über schlecht einsehbare Gehwegradwege geführt werden. radstreifen_berlin_schlichtalllee_pkwAllerdings: Radspuren müssen auch frei bleiben, die dicke durchgezogene Linie signalisiert, dass sie nicht von Pkw überquert werden dürfen. Dennoch werden sie oft von Kfz als Parkstreifen missbraucht - sicherlich "nur mal 5 Minuten", wie am Ringcenter, dann aber auch nach dem Staffettenprinzip. Hinzu kommt: wo ein Wagen steht, hält bald auch der nächste. Hier hilft nur Aufklärung und eine regelmäßige Überwachung. Das Lichtenberger Ordnungsamt ist auch für Hinweise dankbar (Tel. 90296-4300 oder 4317), um solche gefährlichen Blockaden zu ahnden - in der Regel. Mitunter klappt das nicht und dann offenbaren sich selbst bei den Kollegen der Polizei noch überraschende Wissenslücken.

radstreifen_berlin_schlichtalllee_pkw_parkenIn nebenstehendem Fall auf der Lichtenberger Schlichtallee informierte ein Radfahrer gegen 12:45 Uhr das Ordnungsamt über die 7 dort auf dem Radstreifen abgestellten Pkw. Die aufmunternde Antwort: "Wir schicken jemanden vorbei". Auf dem Rückweg gegen 13:45 Uhr war noch nichts geschehen, der Radler rief nunmehr wegen der fortdauernden Gefährdung die Berliner Polizei an. Nach Schilderung der Sachlage kam die unsichere Rückfrage: "Was ist eine Radspur?" Nach erfolgter Aufklärung wurde zugesichert, dass ein Beamter vorbeikäme. Nach weiteren 30 Minuten war noch niemand eingetroffen und unser Radler setzte seinen Weg fort.

Wir wissen auch nicht, ob nicht vielleicht nach 1:31 h ein Team des Ordnungamtes oder der Polizei dort vorbeikam. Im Falle von 7 Pkw auf einer Radspur mit Behinderung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde wären laut Bußgeldkatalog immerhin 7 x 35,- € = 245,- € angefallen, was zumindest eine Kostendeckung für den Aufwand wahrscheinlich macht. Radstreifen sind ein Stück verkehrlicher Infrastruktur, es reicht nicht, sie nur formal zu etablieren, sie müssen auch als solche ernst genommen werden. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass es bei solchen Regeln nicht um Empfehlungen für Nettigkeiten geht, sondern um das Leben anderer Menschen. Erst im Oktober 2010 kam eine 33-jährige Radfahrerin aufgrund eines zugeparkten Radstreifens in Potsdam ums Leben. Wenn wir dieses Restrisiko der prinzipiell sichereren Radstreifen ausschalten können, sind wir ein großes Stück weiter. Die diesjährige Fahrradsternfahrt am 5. Juni steht denn auch unter dem Motto "Freie Fahrt für freie Räder" und soll auf dieses Problem aufmerksam machen.

 

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