Transparenz: Wir machen mit

Transparenz: Wir machen mit © Transparency International e.V.

Transparenzbericht ADFC Berlin e.V. für das Jahr 2020

Wir sind der Meinung, dass Transparenz eine Grundvoraussetzung ist, um für das Gemeinwohl tätig zu sein.

Dazu gehört auch, der Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Ziele eine Organisation genau anstrebt, woher ihre Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Der ADFC Berlin e.V. hat diese Informationen in den vergangenen Jahren auf der jährlichen Mitgliederversammlung und auf der Website veröffentlicht. Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

Hier finden Sie die Informationen über den ADFC Berlin e.V. für das Jahr 2020, die im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung der “Initiative Transparente Zivilgesellschaft” veröffentlicht werden müssen:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • ADFC Berlin e.V., Yorckstraße 25, 10965 Berlin
  • Gründungsjahr ist 1983 mit Sitz in Berlin
  • Website: berlin.adfc.de

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

  • wir bieten umfassenden Service für unsere Mitglieder

Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Menschen, die mit dem Rad, dem Öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind. Günstige Konditionen bei Abschluss einer Fahrrad-Diebstahlversicherung. Basis-Information für Ihre Radtour, egal, ob nah oder fern. Beratung rund ums Fahrrad in den ADFC-Infoläden. Kostenloser Bezug des ADFC-Magazins Radwelt. Ermäßigte Teilnahme, z.B. an Radtouren, Dia-Vorträgen und Seminaren.

  • wir sind eine Verbraucherschutzorganisation

Wir haben ein waches Auge auf alles, was die Fahrradindustrie herstellt. Und wir mischen uns ein, wenn es darum geht, die Qualität der Produkte zu verbessern: Immer im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • wir sind ein verkehrspolitischer Verein

Wir sind die Fahrradlobby und setzen uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein. Dabei arbeiten wir mit allen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen, die sich unter dem Motto “Pro Fahrrad” für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen. Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht.

  • wir sind Umweltfreunde

Wir setzen uns für eine ökologisch vernünftige Verkehrsmittelwahl ein. Immer wenn es Alternativen gibt, sollte das Auto stehen bleiben.

Die vollständige Satzung kann hier eingesehen werden: Satzung

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der ADFC Berlin e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I (Berlin), StNr. 27/660/50542 vom 18.06.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der ADFC Berlin ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

zum Vorstand

5. Tätigkeitsbericht

Die Aktivitäten des Vereins können im Bericht zur Mitgliederversammlung 2021 (Download über die Box "Medien zum Artikel") nachgelesen werden.

Der Vorstand berichtet zusätzlich ausführlich auf der öffentlichen Mitgliederversammlung über die vergangenen und geplanten Tätigkeiten.

6. Personalstruktur

Der ADFC Berlin e.V. beschäftigt einen Geschäftsführer und insgesamt 13 hauptamtliche MitarbeiterInnen in Teilzeit. Der ADFC Berlin bietet Stellen für das FÖJ und BFD. Mehr als 200 ehrenamtliche Aktive unterstützen die Arbeit des ADFC Berlin.

7. Angaben zur Mittelherkunft

Der ADFC Berlin erstellt einen Jahresabschluss mit einer „Gewinn- und Verlustrechung“, sowie einer „Bilanz“ durch einen Steuerberater. Die Finanzen werden durch die gewählten Rechnungsprüfer:innen kontrolliert und der jeweilige Bericht dazu auf der jährlichen Mitgliederversammlung vorgestellt. Informationen zu unseren Mittelherkunft können Sie im Bericht zur Mitgliederversammlung 2021 nachlesen.

8. Angaben zur Mittelverwendung

Informationen zu unseren Mittelverwendung können Sie im Bericht zur Mitgliederversammlung 2021 nachlesen.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der ADFC Berlin e.V. ist eine Gliederung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (Bundesverband). Im Land Berlin können die ADFC-Mitglieder entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Stadtteilgruppen als Gliederungen des ADFC Berlin e.V. bilden.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Die Mitgliedsbeiträge werden vom ADFC Bundesverband eingezogen und anteilig an den ADFC Berlin überwiesen. Ansonsten erhielt der ADFC Berlin e.V. im Jahr 2020 keine Zahlungen von einer juristischen Person, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen.

Die Fördermitglieder des ADFC Berlin e.V. sind hier aufgelistet.

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https://berlin.adfc.de/artikel/transparenzbericht-2020

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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