blaue Wand mit Werkzeug

Werkzeugwand in der Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt © Karl Grünberg

Die Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt (SHW) des ADFC Berlin: Öffnungszeiten

Komm einfach rum und schraube mit! Mach mit unserer Hilfe dein Fahrrad wieder flott. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe beim Reparieren deines Fahrrads!

 

Montag (ohne Termin): 18.00 - 20.00 Uhr

Mittwoch und Freitag (ohne Termin): 17.00 - 20.00 Uhr

Willkommen in der Selbsthilfewerkstatt des ADFC Berlin e. V.!

Hier wird dir freundlich und kompetent geholfen dein Fahrrad zu reparieren, wenn etwas damit nicht stimmt.

In der Regel ist die Selbsthilfewerkstatt jeden Montag zwischen 18.00 - 20.00 Uhr sowie jeden Mittwoch und Freitag zwischen 17.00 und 20.00 Uhr geöffnet. Für die Mittwoch- und Freitagtermine empfehlen wir unbedingt die Terminbuchung. Dazu musst du einfach einen der unten stehenden Termine anklicken und wirst dann zu unserem Buchungssystem weitergeleitet. Zur Auswahl stehen immer die Zeitblöcke von 17.00 bis 18.30 Uhr sowie von 18.30 bis 20.00 Uhr. Änderungen werden hier bekannt gegeben.

BIS 21.04.2024 IST KEINE TERMINBUCHUNG MÖGLICH UND NOTWENDIG. KOMM EINFACH VORBEI!

Montag steht freies Schrauben auf dem Plan, während wir uns mittwochs und freitags auch um größere Schäden kümmern. Solltest du dir unsicher sein, ob wir dein Fahrrad vor Ort reparieren können, da zum Beispiel spezielle Ersatzteile benötigt werden, schreibe am besten vor der Terminbuchung eine Nachricht an selbsthilfewerkstatt [at] adfc-berlin.de.

PS: Wenn ihr lernen möchtet, wie ihr euer Fahrrad repariert, pflegt und wartet, dann kommt zu unseren regelmäßigen Fahrrad-Reparaturkursen.

 

Aktuelle Termine

 

ADFC Selbsthilfewerkstatt
Möckernstraße 47
10963 Berlin
Tel.: (030) 4484 724

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Fahrrad-Reparatur-Kurse in der Selbsthilfe-Werkstatt des ADFC Berlin

In der Selbsthilfe-Werkstatt (SHW) des ADFC Berlin finden regelmäßig Fahrrad-Reparatur-Kurse statt.

 

Immer dienstags…

https://berlin.adfc.de/artikel/die-fahrrad-selbsthilfe-werkstatt-shw-des-adfc-berlin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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